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   LSG Bayern, 07.08.2008 - L 4 KR 259/07   

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https://dejure.org/2008,27875
LSG Bayern, 07.08.2008 - L 4 KR 259/07 (https://dejure.org/2008,27875)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07.08.2008 - L 4 KR 259/07 (https://dejure.org/2008,27875)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07. August 2008 - L 4 KR 259/07 (https://dejure.org/2008,27875)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Kostenübernahme für eine sog. Polkörperdiagnostik zur Untersuchung von Chromosonenstörungen vor Eintreten einer Schwangerschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 5/03

    Homologe Insemination

    Auszug aus LSG Bayern, 07.08.2008 - L 4 KR 259/07
    Auch eine Krankenbehandlung stellt die Durchführung der PKD nicht dar, denn alle Leistungen zur Herbeiführung einer künstlichen Schwangerschaft sind keine Leistungen zur Behandlung einer Krankheit (Bundesverfassungsgericht vom 28.02.2007 - 1 BvL 5/03 - SozR 4 § 27a Nr. 3 Rz.34, 35).

    Eine derartige Förderung liegt vielmehr in seinem Ermessen (BVerfG NJW 2007, 1343, Rdnr.40; aA. Sodan, Künstliche Befruchtung und gesetzliche Krankenversicherung, 2006, S.66 ff.)." So das BSG in der Entscheidung vom 24.05.2007 SozR 4-2500 § 27a Rdziff.

  • BSG, 22.03.2005 - B 1 KR 11/03 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung bei

    Auszug aus LSG Bayern, 07.08.2008 - L 4 KR 259/07
    Diese begriffliche Konkretisierung des Gesetzeswortlauts durch das BSG z.B. im Urteil vom 22.03.2005 SozR 4-2500 § 27a Nr. 1 ist kein bloßer oder unzureichender Formalismus, sondern grenzt den gesetzlichen Anspruch ein zur Bestimmung einer Leistung, die neben den Kernaufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung auf Krankheitsversorgung zusätzlich mit in den Leistungskatalog des SGB V aufgenommen worden ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2014 - L 1 KR 862/12
    Das Bayrische Landessozialgericht (LSG) habe mit Urteil vom 07.08.2008 (L 4 KR 259/07) den Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine Polkörperdiagnostik abgelehnt, weil es sich bei der Untersuchung nicht um eine medizinische Maßnahme zur Herbeiführung einer Schwangerschaft in dem Sinne handele, dass sie dem einzelnen Zeugungsakt entspreche und mittelbar der Befruchtung diene.

    Die untersuchte Eizelle ist dabei keine versicherte Person im Sinne der §§ 25 und 26 SGB V, weil dies lebende Personen sind (LSG Bayern, Urteil vom 07.08.2008, L 4 KR 259/07; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.04.2013, L 4 KR 5058/12, und Urteil vom 19.07.2013, L 4 KR 4624/12, anhängig BSG, B 1 KR 19/13 R).

    Überdies sind alle Leistungen zur Herbeiführung einer künstlichen Schwangerschaft keine Leistungen zur Behandlung einer Krankheit (Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Urteil vom 28.02.2007, 1 BvL 5/03, BVerfGE 117, 316; vgl. LSG Bayern, Urteil vom 07.08.2008, L 4 KR 259/07).

    Vielmehr erfolgt sie lediglich anlässlich einer darauf gerichteten Maßnahme, indem anders als bei der natürlichen Zeugung das Ei der Frau entnommen und bei einer künstlichen Befruchtung damit relativ leicht einer Untersuchung zugänglich ist (zum Vorstehenden: LSG Bayern, Urteil vom 07.08.2008, L 4 KR 259/07).

    Für diese kommt, ebenso wie für die Klägerin, der Maßnahmekatalog der Mutterschaftsrichtlinien - insbesondere eine Fruchtwasseruntersuchung - in Betracht (LSG Bayern, Urteil vom 07.08.2008, L 4 KR 259/07).

  • LSG Baden-Württemberg, 19.07.2013 - L 4 KR 4624/12

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Notwendigkeit der vorherigen

    aa) Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen nach §§ 25, 26 SGB V haben bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen lebende Versicherte (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 7. August 2008 - L 4 KR 259/07 -, in juris; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 18. April 2012 - L 5 KR 2538/10 -, nicht veröffentlicht).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.04.2012 - L 5 KR 2538/10
    § 27a SGB V scheide aus, da die Polkörperdiagnostik weder erforderlich i.S.v. § 27a Abs. 1 Nr. 1 SGB V sei, d.h. nicht zur Behebung von Unfruchtbarkeit durch Herstellung der Zeugungs- und Empfängnisfähigkeit diene, noch in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesauschusses gemäß § 27a Abs. 4 SGB V als Maßnahme i.S.v. § 27a Abs. 1 SGB V vorgesehen sei (s. zur Nichtanwendbarkeit auch Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 07.08.2008 - L 4 KR 259/07, juris).

    Die dort genannten Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten, wie sie in §§ 25, 26 SGB V konkretisiert seien, bezögen sich auf lebende Personen (s. hierzu Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 07.08.2008 - L 4 KR 259/07).

    Zählt bereits der Anspruch auf Gewährung von Leistungen zur künstlichen Befruchtung zu einer über die Kernaufgaben der Krankenversicherung hinausgehenden Versorgungsleistung, so kann schon aus diesem Grund über den Leistungskatalog in Nr. 12 der künstlichen Befruchtungsrichtlinie hinaus nicht eine zusätzliche Anspruchserweiterung durch Aufnahme der Polkörperdiagnostik erfolgen (vgl. auch BayLSG, Urteil vom 07.08.2008 - L 4 KR 259/07 - in Juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2022 - 2 S 1779/20

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Polkörperdiagnostik; künstliche

    Daraus ergibt sich, dass nur Maßnahmen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 BVO beihilfefähig sind, die bei dem Kind nach der Vollendung der Geburt erfolgen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.07.2021 - 2 S 872/20 - juris Rn. 48; zur vergleichbaren Rechtslage nach § 25 und § 26 SGB V, wonach ein Anspruch auf Früherkennungsmaßnahmen nur bei Versicherten nach ihrer Geburt besteht: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.01.2014 - L 1 KR 862/12 - juris Rn. 39; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.07.2013 - L 4 KR 4624/12 - juris Rn. 35; LSG Bayern, Urteil vom 07.08.2008 - L 4 KR 259/07 - juris Rn. 20).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2013 - L 4 KR 5058/12

    Krankenversicherung - keine Kostenübernahme einer Präimplantationsdiagnostik

    a) Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen nach §§ 25, 26 SGB V haben bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen lebende Versicherte (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 7. August 2008 - L 4 KR 259/07 -, in juris; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 18. April 2012 - L 5 KR 2538/10 -, nicht veröffentlicht).
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